Gutachten und UVV-Prüfung für Land- und Baumaschinen.
Land- und Baumaschinen besitzen heutzutage auf Grund der stetig fortschreitenden Entwicklung einen sehr großen Wert. Ein professionelles Gutachten spart ihnen beim Verkauf oder der Anschaffung einer gebrauchten Bau- oder Landmaschine sehr viel Geld. Besonders im Falle eines Schadens- oder im Streitfall ist so ein Gutachten von besonderem Wert. Frank Glienke ist der Kompetente Gutachter für Land- und Baumaschinen an ihrer Seite.
Was genau sind Baumaschinen?
Land- und Baumaschinen kommen überwiegend in der Land- und Bauwirtschaft zum Einsatz. Ein Schwerpunkt liegt im Transport von Bau- und Rohstoffen so wie der Verarbeitung von Materialien. Häufig sind die Maschinen hohen tragbarsten ausgesetzt die eine schnellere Abnutzung der Geräte zur Folge hat. Die Verarbeitung von Land- und Baumaschinen wird immer komplexer, was leider häufig eine höhere Fehler- und Schadenanfälligkeit hervorrufen kann.
Welche Gutachten für Land- und Baumaschinen erstellen wir?
Wertgutachten:
Bei der Anschaffung oder dem Verkauf einer Bau- oder Landmaschine bestimmen wir den Wert. Hier können auch einzelne Teile bewertet werden. Mögliche Mängel werden fachgerecht von uns bewertet.
Schadengutachten:
Der Schaden wird von uns fachgerecht bewertet und für anstehende Reparaturkosten erstellen wir Kostenvoranschläge.
UVV-Prüfung
Wir prüfen Ihre Baumaschinen nach BetrSichV, TRBS 1201 und 1203 / BGR 500.
Was wird bei einer UVV-Prüfung für Baumaschinen geprüft?
UVV bezeichnet die Unfallverhütungsvorschriften für Land- und Baumaschinen. Sie dienen der Regelung zur Arbeitssicherheit und gesetzlich geregelt. Regelmäßige UVV Prüfungen dienen der Sicherheit und gelten in regelmäßigen Abständen als gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorschriften umfassen Regeln für neue und gebrauchte Maschinen und Fahrzeuge. Eine Baumaschine ohne gültige UVV-Sicherheitsprüfung die weiter eingesetzt wird, verliert im Schadenfall seinen Versicherungsschutz und es entstehen enorme Kosten.
Maschinen die im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe zum Einsatz kommen werden allgemein als Baumaschinen bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Radlader, Bagger, Kräne, Erdbohrgeräte, Hebebühnen oder Transportgeräte. Als Transportgeräte bezeichnet man zum Beispiel Tieflader, Förderbänder oder Kipper. Auch Hydraulikbagger oder Radlader im landwirtschaftlichen Einsatz unterliegen den üblichen UVV-Normen. Für jede Baumaschine gibt es eigene Prüfvorgaben und Prüflisten. Entsprechende Wartungsvorgaben des Herstellers sowie die Betriebsanleitung finden dabei Beachtung. Alle zur Maschine gehörenden Unterlagen werden geprüft und mögliche Schäden werden dokumentiert.
Abschließend erfolgt eine Funktionskontrolle. Die Sicherheitsprüfung muss zwingend von einer dafür befähigten Person durchgeführt werden. Für die fristgerechte Durchführung der UVV-Prüfung trägt der Unternehmer die Verantwortung. Mängel und Funktionsstörungen werden im Protokoll vermerkt und es wird die Möglichkeit einer Fehlerbehebung vorgeschlagen. Bestehen keine sicherheitsrelevanten Bedenken wird ein Prüfplakette mit Angabe der nächsten Prüftermins vergeben. Baugeräte und Landmaschinen werden immer komplexer. Daher ist die Bedienung häufig nicht ungefährlich. Durch eine vorbeugende UVV-Prüfung der Arbeitsmaschinen können Gefahren frühzeitig erkannt und beseitigt werden. So werden Unfallgefahren auf ein Mindestmaß reduziert.
Was kostet eine UVV-Prüfung?
Die Kosten hängen von der Anzahl und der Beschaffenheit der zu überprüfenden Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc. ab. Vereinbaren Sie gerne mit uns Vororttermin. Wir erstellen Ihnen gerne ein für ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Warum ist ein unabhängiger Schadengutachter wichtig?
Jahrelange Erfahrung speziell auf dem Gebiet Land- und Baumaschinen garantiert ihnen höchstes Fachwissen und Kompetenz. Gerade beim Verleih von Baumaschinen kommt es im Schadensfall sehr oft zu Streit- und Haftungsfragen.
Wir erstellen ihnen für ihre Land- und Baumaschinen gerne ein passendes Schiedsgutachten, Zweitgutachten oder ein entsprechendes Gegengutachten. Unsere Detaillierten Gutachten können als Nachweis vor Gericht verwendet werden. Bei Fragen schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@fahrzeuggutachter.com oder nehmen telefonisch unter 0171-5100010 Kontakt mit uns auf.