KFZ, Bau- und Landmaschinen, Industrie- und Marinemotoren
Unfall gehabt?
Ich helfe Ihnen gerne weiter!
Die Enttäuschung und der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall sind oftmals groß. Als Kfz-Sachverständiger helfe ich Ihnen qualifiziert, schnell und unkompliziert bei der Abwicklung Ihrer Schadenersatzansprüche. Einer der wichtigsten Bausteine in der Abwicklung Ihrer Ansprüche ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens. Die Kosten hierfür muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung übernehmen. Nur mit einem qualifizierten und neutralen Gutachten werden Sie Aufschluss über die korrekte Schadenhöhe erhalten und damit die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche – auch gerichtlich – durchzusetzen.
Meine besonderen Leistungen! Schadengutachten
Sie haben noch Fragen zum Thema Unfallgutachten oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0171-5100010 oder per Mail an info@fahrzeuggutachter.com
Mit einem Schadengutachten auf der sicheren Seite
Oftmals verzichtet die Versicherung auch oberhalb eine Schadenhöhe von ca. 750,-€ bis 1000,-€ „großzügig“ auf die Erstellung eines Schadengutachtens und gibt sich mit einem Kostenvoranschlag zufrieden.
Lassen Sie sich nicht Ihrer Rechte beschneiden! Nur mit einem qualifizierten Schadengutachten erhalten Sie Aufschluss über
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag hat ein Gutachten beweissichernde Wirkung.
Besser einen unabhängigen Kfz-Gutachter
Gerne schickt auch die gegnerische Versicherung ihren eigenen Schadengutachter oder kümmert sich um die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Dies müssen Sie nicht akzeptieren! Warum sollten Sie ausgerechnet Ihrem Unfallgegner das Urteil über die Schadenhöhe oder gar die Reparatur überlassen? Nur ich als unabhängiger Kfz-Sachverständiger werde die Schadenhöhe neutral, nach bestem Wissen und Gewissen kalkulieren. Nehmen Sie meinen ausgezeichneten Service in Anspruch, um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten.
Warum ist es wichtig, dass ein Kfz Gutachter unabhängig ist?
Ein unabhängiger KFZ Gutachter ist vor allem bei einem Unfall wichtig! Dieser arbeitet nicht im Auftrag von Versicherungen sondern in Ihrem Auftrag! Je weniger die Versicherungen bezahlen müssen, umso höher ist ihr Gewinn. Deshalb werden Gutachter direkt von den Versicherungen beauftragt, um die Schäden zu beurteilen, die dann von den Versicherungen bezahlt werden müssen. Bei der Festlegung des Reparaturwegs (muss ein Teil erneuert werden oder soll es wieder instand gesetzt werden?) gibt es verschiedene Auffassungen. Der billigste Weg ist nicht unbedingt der Beste für den Geschädigten. Daher ist es wichtig einen unabhängigen und freien Gutachter zu bestellen, denn Ihre Interessen sollten immer im Fokus stehen. Wir sind unabhängig und frei von jeder Versicherung.
Darf ich den Gutachter selbst auswählen?
Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl!
Wenn Sie der Geschädigte sind haben Sie immer die freie Gutachterwahl! Auch, wenn der Unfallgegner oder seine Versicherung schon einen Sachverständigen eingeschaltet hat. Denn wie schon erwähnt: Ihre Interessen als Geschädigter stehen immer im Mittelpunkt! Auch bei kleineren Schäden lohnt es sich oft, einen Kfz Gutachter hinzuzuziehen, denn selbst wenn es sich um einen Bagatell-Schaden handelt ist das für den Laien oft nicht direkt zu erkennen.
Ausreichen würde ein Kfz Gutachter von der Versicherung des Unfallverursachers, allerdings ist davon abzuraten! Denn die Versicherungen haben immer ihr eigenes finanzielle Interesse.
Wer muss den Kfz Gutachter bezahlen?
Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers. Denn die Kosten des Kfz Gutachters gehören zu den Schadenskosten.
Sind Sie selbst an dem Unfall schuld, wenn also ein Kaskoschaden vorliegt, dann schickt Ihre Versicherung einen Gutachter. Sollten Sie allerdings mit der Schadensfeststellung nicht zufrieden sein, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen. Bei diesem Verfahren beauftragen Sie einen weiteren Gutachter und durch einen Obergutachter werden beide Gutachten bewertet. Die anfallenden Kosten können bei einigen Rechtsschutzversicherer eingereicht werden.